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   OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04   

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OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 1 Ss 384/04 (https://dejure.org/2005,7401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29a BtMG, § 46 StGB
    Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln und Strafzumessung

  • Judicialis

    BtMG § 29 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261 § 318
    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit von Feststellungen zu Menge und Wirkstoffgehalt eines Rauschgifts im Rahmen einer Strafzumessung; Umfang der notwendigen Feststellungen in einem Strafausspruch; Zulässigkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Feststellung einer "nicht geringen Menge" ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2005, 559
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    (vgl. insoweit ausführlich und mwN. Senatsurteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02).

    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 1 Ss 253/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Crack

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.

    Das nötigt nicht zur Aufhebung der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.06.2000 - 1 Ss 112/00; Senatsbeschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04).

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Von genauen Feststellungen darf ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, daß diese das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten beeinflussen können (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1990 - 3 StR 57/90).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.09.2002 - 1 Ss 49/02; Beschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04) ist die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 20.06.2000 - 1 Ss 112/00

    Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen: Nachträgliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 1 Ss 384/04
    Das nötigt nicht zur Aufhebung der Einziehungsanordnung, da eine Wechselwirkung zwischen dieser Sicherungsmaßnahme und der Höhe der Strafe nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 20.06.2000 - 1 Ss 112/00; Senatsbeschluß vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    d) Abschließend weist der Senat darauf hin, dass nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur in den Fällen, in denen die zwingend notwendigen Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln nicht getroffen werden können, da diese inzwischen vernichtet, verbraucht oder an Unbekannte weitergegeben wurden und deshalb für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stehen, unter Berücksichtigung der anderen hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie z.B. Herkunft und Preis des Rauschgifts und unter Berücksichtigung des Grundsatzes "in dubio pro reo", von der für den Angeklagten günstigsten Wirkstoffkonzentration auszugehen ist (Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 331; Weber, aaO, vor §§ 29 ff. Rn. 922; Zschockelt, MDR 1986, 457, 458; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16 -, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005 - 1 Ss 384/04 -, beck-online; OLG München, Urteil vom 28. Juli 2008 - 4 St RR 90/08 -, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 29.02.2008 - 1 Ss 49/07

    Strafurteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln: Lückenhafte

    Zwar ist nach herrschender Meinung (vgl. BGH NJW 1992, 380; StV 2000, 213; StV 2001, 461) und der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.9.2002 - 1 Ss 49/02 - NStZ-RR 2003, 23; Beschluss vom 25.11.2004 - 1 Ss 253/04; Beschluss vom 15.2.2005 - 1 Ss 384/04; Beschluss vom 4.4.2005 - 1 Ss 48/05) die Menge des Rauschgifts und sein Wirkstoffgehalt - neben der Art des Betäubungsmittels und seiner Gefährlichkeit - für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 05.03.2015 - 1 Ss 8/15

    Handel mit Betäubungsmitteln: Notwendigkeit der Feststellung der genauen

    Die besondere Gefährlichkeit des Betäubungsmittels kann aber dann - wie hier - nicht strafschärfend herangezogen werden, wenn der Wirkstoffgehalt nicht bekannt ist (Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29, Teil 4, Rz. 378, OLG Frankfurt, StV 2005, 559).
  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

    Eine wirksame Beschränkung ist nur in den Fällen nicht möglich, in denen Schuldspruch und Strafzumessung so eng miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung der Strafzumessung nicht möglich wäre, ohne den nicht mitangefochtenen Schuldspruch zu berühren (OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 117 f.; OLG Frankfurt StV 2005, 559 ff.).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlender

    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auch die Rechtsmittelbeschränkung wirksam (vgl. insoweit OLG Frankfurt, 1. Strafsenat , Beschluss vom 15. Februar 2005, Az.: 1 Ss 384/04 m.w.Nw.).
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